Der kommunale Verwaltungstrakt [Verwaltungskontrakt]. Rechtliche Einordnung kommunaler Zielvereinbarungen
von Prof. Dr. Patrick Sensburg
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[1.] Pes/Fragment 085 33 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:11:49 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stelkens 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 85, Zeilen: 33-35 |
Quelle: Stelkens 1998 Seite(n): 1564, Zeilen: Rdnr. 16. |
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Die auf den Abschluß eines Vertrags nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde einschließlich des Vertragsabschlusses gehört zu den Verfahrensinstrumenten der Behörde und ist zugleich annexe [Materie des materiellen Verwaltungsrechts.[388] Durch diese Einordnung erklärt und rechtfertigt sich die in § 62 Satz 1 VwVfG angeordnete Geltung der übrigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit sich aus §§ 55 bis 61 VwVfG nichts Abweichendes ergibt.[389]
[388] Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 8 Rdnr. 252. [389] Stelkens/Bonk/Sachs-Bonk, VwVfG, § 54 Rdnr. 16. |
Die auf den Abschluß eines Vertrags nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden einschließlich des Vertragsabschlusses gehört zu dem Verfahrensinstrumentarium der Behörde, ist zugleich annexe Materie des materiellen Verwaltungsrechts. Durch diese Einordnung erklärt und rechtfertigt sich die in § 62 Satz 1 angeordnete Geltung der übrigen Vorschriften des VwVfG, soweit sich aus §§ 55 bis 61 nichts Abweichens ergibt. |
Siehe auch hier: Pes/Fragment_086_01 Selbst wenn sich bei Peine die Stelle so auch finden ließe, so wären doch die weitgehend wörtlichen Übernahmen nicht ausreichend gekennzeichnet. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20111102142905
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