von Prof. Dr. Patrick Sensburg
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[1.] Pes/Fragment 119 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:12:23 Kybot | Fragment, Gesichtet, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stelkens 1998, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 119, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Stelkens 1998 Seite(n): 1580, Zeilen: Rndnr. 60 |
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[Dies deckt sich auch mit der wohl] überwiegenden Ansicht in der Literatur.[614] Als Vertragspartner sind danach auch teilrechtsfähige Rechtssubjekte desselben Rechtsträgers denkbar. Dies nämlich dann, wenn sie in ihrem Verhältnis zueinander mit eigenen Rechten und Pflichten zueinander ausgestattet sind.
[614] Otting, VR 1997, 361 (362); Papier, DÖV 1980, 292; Staudacher, JZ 1985 969 (971); Stelkens/Bonk/Sachs-Bonk § 54 Rdnr. 60; Redeker/vonOertzen § 43 Rdnr. 11; wohl auch Penski, DÖV 1999, 85 (91); vgl. auch BVerwG, NVwZ 1982, 243. |
Möglich sind daneben aber als Vertragspartner auch teilrechtsfähige Rechtssubjekte desselben Rechtsträgers, wenn die Organteile oder Behörden in ihrem Verhältnis zueinander mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet sind [...] [129]
[129] Ferner BVerwG NVwZ 1982, 243; Hoppe NJW 1980, 1017; Bethge DVBl 1980, 310; Papier DÖV 1980, 292; Staudacher JZ 1985, 969; Redeker/von Oertzen, VwGO 10. Aufl. § 43 Rn. 11; § 61 Rn. 4; zu In-sich-Verfahren bei Verwaltungsakt § 35 Rn. 80ff. |
Nach dem Verweis auf die Quelle(n) folgt die ungekennzeichnete Übernahme. Diese ist kurz, aber wegen der neun zusammenhängend übernommenen Wörter (eigentlich elf, eine unbeholfene Wiederholung von "zueinander" rutscht dazwischen) doch eindeutig. |
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