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Der kommunale Verwaltungstrakt [Verwaltungskontrakt]. Rechtliche Einordnung kommunaler Zielvereinbarungen

von Prof. Dr. Patrick Sensburg

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[1.] Pes/Fragment 199 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-05-08 12:43:25 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Winter 1998

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, PlagProf:-), Cassiopeia30, Hindemith, Plaqueiator
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 2-13
Quelle: Winter 1998
Seite(n): 229, Zeilen: 14-25
Winter empfiehlt ein dreistufiges Schlichtungsverfahren, das sich aus den drei möglichen Ursachen für Konflikte i.R.d. Kontrakte ergibt. Diese Ursachen sind zum einen die Preisbestimmung innerhalb der Zielvereinbarungen, da ihnen fundamentale Bedeutung hinsichtlich des aus ihr errechneten Budgets zukommt. Zum zweiten ist es die Mengenbestimmung der Produkte. Insbesondere bei den Produkten, auf die der Nachfrager einen gesetzlichen Anspruch hat, kann es zu Konflikten mit den ausgehandelten Budgets kommen, da Gelder für andere Leistungen gekürzt werden müssen, wenn für die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen mehr Geld benötigt wird. Die dritte Ursache für Konflikte ist die Beurteilung des Erfolgs der eigenverantwortlichen Budgetbewirtschaftung, da diese Beurteilung Ausgangspunkt für Anreize und Sanktionen ist. Die drei möglichen Ursachen für Konflikte entsprechen den drei elementaren Inhalten der Verhandlungen:

1. Dies ist die Preisbestimmung innerhalb der Zielvereinbarungen, da ihr fundamentale Bedeutung hinsichtlich des aus ihr errechneten Budgets zukommt.

2. Weiterhin kann es zu Konflikten bei der Mengenbestimmung von Produkten kommen, insbesondere bei den Produkten, auf die der Nachfrager einen gesetzlichen Anspruch hat, d. h. die entsprechend der aktuellen Nachfragesituation angeboten werden müssen, da auch hiervon das Budget, das für andere Leistungen vorgesehen war, gegebenenfalls beansprucht werden muß.

3. Und letztlich kann die Beurteilung des Erfolgs der eigenverantwortlichen Budgetbewirtschaftung zu Konflikten führen, da diese Beurteilung Ausgangspunkt für Anreize und Sanktionen ist.

Anmerkungen

Fast identisch, ohne dass das gekennzeichnet wurde. Ein Verweis auf "Winter" zu Beginn bleibt der einzige, letztlich unzureichende Quellenverweis. Auch wenn der Verweis auf Winter ein "dreistufiges Schlichtungsverfahren" anspricht, und so der Leser davon ausgehen kann, dass nun drei Punkte wohl von Winter und nicht vom Autor stammen, so sind die wörtlichen Übernahmen nicht gekennzeichnet, und auch erschließt sich dem Leser nicht, dass neben den Hauptpunkten auch die erklärenden (Halb-)Sätze von Winter stammen. Überdies fehlt ein genauer Quellenverweis (mit Seite) der sich auf diese Stelle bezieht (dieser ist erst am Ende der nächsten, klar abgegrenzten Übernahme von Winter zu finden). (bitte auch Diskussionsseite beachten)

Sichter
Hindemith



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