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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 8-10 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 197, Zeilen: 15-16 |
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Verwaltungskontrakte können als konsensuale outputorientierte Ausgestaltung der Weisungsbeziehungen innerhalb der Verwaltung eingesetzt und verstanden werden.[FN 184]
[FN 184: Neues Berliner Verwaltungsmanagement, 7/1995, 118.] |
Verwaltungs-Zielvereinbarungen können als die outputorientierte Ausgestaltung der Weisungsbeziehungen innerhalb der Verwaltung angesehen werden.[FN 537]
[537 Vgl. o.V., Neues Berliner Verwaltungsmanagement, 7/1995, S.118] |
Könnte man als harmlose Parallelität bewerten, wenn Pes nicht weiter unten auch noch ohne Kenntlichmachung die im Original folgenden Zeilen bringen würde. |
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