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9 gesichtete Fragmente: "Kein Plagiat"

[1.] Pes/Fragment 104 16 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot)
Erstellt: 19. September 2011, 13:47 Drhchc
Böckenförde 1964, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 15-23
Quelle: Böckenförde 1964
Seite(n): 74-75, Zeilen: 30-31, 1-8
Böckenförde stellt hiernach fest, daß auch die sogenannten Verwaltungsanordnungen und Dienstanweisungen dem Begriff des Rechts unterfallen. Indem sie Organe errichten, Kompetenzen umschreiben, Zuständigkeiten verteilen, Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse begründen, sind sie in spezifischer Weise Maßbestimmung für die Ausübung öffentlicher Gewalt. Zur Maßbestimmung gehöre aber eben nicht nur der äußere Bereich, sondern auch der innere.[504] Ähnlich wie Rupp unterscheidet Böckenförde einen organisatorischen Rechtskreis, der im Bereich der staatlichen Organe und Ämter und nur in diesem seine Rechtswirkung entfaltet und den Rechtskreis des allgemein verbindlichen Rechts, das nach außen dringt.[505]

[504] Böckenförde S. 74 f. [505] Böckenförde S. 75; Rupp S. 19-38.

Sie sind, indem sie Organe errichten, Kompetenzen umschreiben, Zuständigkeiten verteilen, Mitwirkungs- [und Kontrollbefugnisse begründen usw., in spezifischer Weise "Maßbestimmung" für die Ausübung öffentlicher Gewalt und die Wahrnehmung öffentlicher Angelegenheiten. Auch die sog. Verwaltungsanordnungen -und Dienstanweisungen unterfallen diesem Begriff- Zur Maßbestimmung gehört ja nicht nur die "äußere" zwischen Staat und Bürger, sondern ebenso die "innere" zwischen den staatlichen Organen und innerhalb ihrer: auch diese Anordnungen sind für die Adressaten, die sie angehen, rechtlich verbindlich, sind objektives Recht.]
Anmerkungen

Die Quelle (Böckenförde) ist korrekt angegeben.

Sichter
Cassiopeia30


[2.] Pes/Fragment 161 34 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot)
Erstellt: 20. September 2011, 19:03 Drhchc
Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Triepel 1942

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 34-35
Quelle: Triepel 1942
Seite(n): 64, Zeilen: 9-14
Bei dieser delegatio a iure überträgt weder ein Organ seine eigene Zuständigkeit, noch die Verfassung oder ein Gesetz die Zuständigkeit eines [Organs auf ein anderes Organ.[829] Triepel fragt zu Recht, wie man Kompetenzen übertragen könne, die man eben erst zu schaffen im Begriffe ist.[830]]

[829] Triepel S. 64. [830] Triepel S. 64.

Aber in allen diesen Fällen überträgt ja weder ein Organ seine eigene Zuständigkeit, noch die Verfassung die Zuständigkeit eines Organs auf ein anderes Organ. Wie kann man Kompetenzen übertragen, die man eben erst zu schaffen im Begriffe steht! Man könnte also einen Vergleich mit der kirchenrechtlichen delegatio a iure höchstens dann ziehen, [...]
Anmerkungen
Sichter
Cassiopeia30


[3.] Pes/Fragment 037 27 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot)
Erstellt: 29. September 2011, 05:57 Drhchc
Fragment, Gesichtet, KGSt 1993, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 27-28
Quelle: KGSt 1993
Seite(n): 20, Zeilen: 20-21
Die Basisgröße, auf der die Verbindung zwischen Input und Output herstellbar ist, ist das Verwaltungsprodukt.[100]

[100] KGSt Bericht 5/1993 S. 20.

Die Basisgröße, auf der die Verbindung zwischen Input und Output herstellbar

ist. ist das Produkt.

Anmerkungen

Das ist nur ein Satz, zwar ohne Anführungszeichen, aber mit korrekter Quellenangabe.

Sichter
Cassiopeia30


[4.] Pes/Fragment 109 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot)
Erstellt: 7. October 2011, 13:04 Drhchc
Fragment, Gesichtet, Hoppe 1970, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Hindemith, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 109, Zeilen: 1-6
Quelle: Hoppe 1970
Seite(n): 181, Zeilen: 19-24
Durch die organisationsrechtlichen Rechtssätze würden die innerkommunalen Funktionen arbeitsteilig auf die Organe als Pflichtsubjekte verteilt. Die dadurch begründeten Pflichten bestünden gegenüber dem verteilenden Subjekt, also hier der Kommune, selber. Sie sei daher Inhaberin eines Status, weil sich in ihr als Berechtigungssubjekt die Pflichten der Organe bündeln.[539]

[539] Hoppe S. 181.

Durch die organisationsrechtlichen Rechtssätze werden die Funktionen arbeitsteilig auf die Organe als Pflichtsubjekte verteilt. Die dadurch begründeten Pflichten bestehen gegenüber dem "verteilenden" Subjekt, nämlich der Juristischen Person, so daß diese als Inhaberin eines "Status" erscheint, weil sich in ihr als Berechtigungssubjekt die Pflichten der Organe bündeln.
Anmerkungen

Hindemith: Durch den Kontext (Hoppe wird im Titel des Kapitels und im Fliesstext weiter oben genannt) und den Gebrauch des Konjunktivs ist es klar, dass hier Hoppe spricht.

Sichter
Hindemith


[5.] Pes/Fragment 267 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot)
Erstellt: 10. October 2011, 10:49 Drhchc
Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Lüder 1993, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 267, Zeilen: 4-11
Quelle: Lüder 1993
Seite(n): 266, Zeilen: 1.Spalte, 40-47
Controlling

Das Controlling umfasst die koordinierte, ergebnisorientierte Planung, Steuerung und Überwachung in allen Bereichen und Ebenen der Kreisverwaltung bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortlichkeit der Fachdienste. Mit Verwaltungscontrolling ist das Ziel verbunden, durch aufeinander abgestimmte organisatorische und personelle Maßnahmen und instrumentelle Hilfen ein wirtschaftliches und wirksames Verwaltungshandeln zu erreichen. Um diese Funktion wahrnehmen zu können, wird bei allen bedeutenden Planungs- und Entscheidungsprozessen Controlling einbezogen.

Hinter dem Begriff des Verwaltungscontrolling verbirgt sich also die Idee, durch aufeinander abgestimmte organisatorische Maßnahmen und instrumentelle Hilfen ein wirtschaftliches und wirksames Verwaltungshandeln zu erreichen. Mit anderen Worten: Verwaltungscontrolling ist ein Konzept zur Steuerung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.
Anmerkungen
Sichter
Cassiopeia30


[6.] Pes/Fragment 033 20 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot)
Erstellt: 10. October 2011, 11:05 Drhchc
Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, Pitschas 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 20-23
Quelle: Pitschas 1998
Seite(n): 912, Zeilen:
Durch die Übertragung von Verantwortung wird auch die Aufsicht und Kontrolle der Leitungsebene verringert, mit der Folge einer größeren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.[81]

[81] Pitchas (sic!), DÖV 1998, 907 (912).

Denn die Delegation von Verantwortung verringert die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Leitungsebene mit der Folge einer größeren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und "Selbstverwaltung" auf der Ebene der Sachbearbeitung.
Anmerkungen
Sichter


[7.] Pes/Fragment 030 107 - Diskussion
Bearbeitet: 7. May 2012, 20:10 (Marcusb)
Erstellt: 13. October 2011, 14:21 Deactivated
DIN69904 2000, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Cassiopeia30, Bummelchen, Drhchc
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 108-109
Quelle: DIN69904 2000
Seite(n): 8, Zeilen: Abschnitt 5.17
Man kann unter Controlling die "Prozesse und Regeln, die innerhalb des

Projektmanagements zur Sicherung des Erreichens der Projektziele beitragen" verstehen.

5.17 Controlling

Dieses Element umfasst die Prozesse und Regeln, die innerhalb des Projektmanagements zur Sicherung des Erreichens der Projektziele beitragen [...]

Anmerkungen

Es stehen zwar Anführungszeichen dort, aber keine Quellenangabe. Dass dieser Satz innerhalb einer Fußnote der Dissertation steht entbindet allerdings nicht von der Pflicht eine Quelle anzugeben.

Sichter
Drhchc Marcusb


[8.] Pes/Fragment 025 27 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:09 (Kybot)
Erstellt: 15. October 2011, 18:58 Deactivated
Banner 1991, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Cassiopeia30, Drhchc, 109.70.21.83, KayH
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 27-30
Quelle: Banner 1991
Seite(n): 7, Zeilen:
Die Steuerung einer Kommune müßte jedoch von einer klaren Abschichtung der Verantwortung von Rat und Verwaltung geprägt sein, wobei der Rat die Ziele setzen und ihre Erreichung kontrollieren solle, die Ausführungsverantwortung aber eindeutig der Verwaltung obliege.[18]

[18] Banner, VOP 1/1991, 6 (7).

Das Steuerungsmodell des Dienstleistungsunternehmens Kommunalverwaltung muß von einer klaren Verantwortungsabschichtung zwischen Rat und Verwaltung geprägt sein, wobei der Rat die Ziele setzen und ihre Erreichung kontrollieren, die Ausführungsverantwortung aber unzweideutig der Verwaltung überlassen muß.
Anmerkungen

Kein Plagiat, da der Konjunktiv die Gedankenübernahme offenlegt. banner wird auf derselben Seite oben auch als Sprecher eindeutig identifiziert.

Sichter
Drhchc


[9.] Pes/Fragment 175 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot)
Erstellt: 18. October 2011, 00:49 Plaqueiator
Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Oebbecke 2000, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Plaqueiator, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 3-6
Quelle: Oebbecke 2000
Seite(n): 26, Zeilen: Sp. 1,1-4
Nur durch die

Konzentration dieser Aufgaben auf eine Person oder auf wenige Personen, wie z.B. bei einem Vorstand einer Aktiengesellschaft, kann die Komplexität der Aufgabenerfüllung bewältigt werden.

[Dazu bedarf es eines Verwaltungs-]apparats, der nicht durch eine vielköpfige

Vertretung, sondern durch eine einzelne Person oder ein kleines Gremium [9] geleitet wird.

Anmerkungen

die paraphrasierte Fortsetzung der Übernahme nach der Komplettübernahme der Seite 25 der Quelle.

Sichter
Cassiopeia30