9 gesichtete Fragmente: "Kein Plagiat"
[1.] Pes/Fragment 104 16 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot) Erstellt: 19. September 2011, 13:47 Drhchc | Böckenförde 1964, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 104, Zeilen: 15-23 |
Quelle: Böckenförde 1964 Seite(n): 74-75, Zeilen: 30-31, 1-8 |
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Böckenförde stellt hiernach fest, daß auch die sogenannten Verwaltungsanordnungen und Dienstanweisungen dem Begriff des Rechts unterfallen. Indem sie Organe errichten, Kompetenzen umschreiben, Zuständigkeiten verteilen, Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse begründen, sind sie in spezifischer Weise Maßbestimmung für die Ausübung öffentlicher Gewalt. Zur Maßbestimmung gehöre aber eben nicht nur der äußere Bereich, sondern auch der innere.[504] Ähnlich wie Rupp unterscheidet Böckenförde einen organisatorischen Rechtskreis, der im Bereich der staatlichen Organe und Ämter und nur in diesem seine Rechtswirkung entfaltet und den Rechtskreis des allgemein verbindlichen Rechts, das nach außen dringt.[505]
[504] Böckenförde S. 74 f. [505] Böckenförde S. 75; Rupp S. 19-38. |
Sie sind, indem sie Organe errichten, Kompetenzen umschreiben, Zuständigkeiten verteilen, Mitwirkungs- [und Kontrollbefugnisse begründen usw., in spezifischer Weise "Maßbestimmung" für die Ausübung öffentlicher Gewalt und die Wahrnehmung öffentlicher Angelegenheiten. Auch die sog. Verwaltungsanordnungen -und Dienstanweisungen unterfallen diesem Begriff- Zur Maßbestimmung gehört ja nicht nur die "äußere" zwischen Staat und Bürger, sondern ebenso die "innere" zwischen den staatlichen Organen und innerhalb ihrer: auch diese Anordnungen sind für die Adressaten, die sie angehen, rechtlich verbindlich, sind objektives Recht.] |
Die Quelle (Böckenförde) ist korrekt angegeben. |
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[2.] Pes/Fragment 161 34 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot) Erstellt: 20. September 2011, 19:03 Drhchc | Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Triepel 1942 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 161, Zeilen: 34-35 |
Quelle: Triepel 1942 Seite(n): 64, Zeilen: 9-14 |
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Bei dieser delegatio a iure überträgt weder ein Organ seine eigene Zuständigkeit, noch die Verfassung oder ein Gesetz die Zuständigkeit eines [Organs auf ein anderes Organ.[829] Triepel fragt zu Recht, wie man Kompetenzen übertragen könne, die man eben erst zu schaffen im Begriffe ist.[830]]
[829] Triepel S. 64. [830] Triepel S. 64. |
Aber in allen diesen Fällen überträgt ja weder ein Organ seine eigene Zuständigkeit, noch die Verfassung die Zuständigkeit eines Organs auf ein anderes Organ. Wie kann man Kompetenzen übertragen, die man eben erst zu schaffen im Begriffe steht! Man könnte also einen Vergleich mit der kirchenrechtlichen delegatio a iure höchstens dann ziehen, [...] |
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[3.] Pes/Fragment 037 27 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot) Erstellt: 29. September 2011, 05:57 Drhchc | Fragment, Gesichtet, KGSt 1993, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 37, Zeilen: 27-28 |
Quelle: KGSt 1993 Seite(n): 20, Zeilen: 20-21 |
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Die Basisgröße, auf der die Verbindung zwischen Input und Output herstellbar ist, ist das Verwaltungsprodukt.[100]
[100] KGSt Bericht 5/1993 S. 20. |
Die Basisgröße, auf der die Verbindung zwischen Input und Output herstellbar
ist. ist das Produkt. |
Das ist nur ein Satz, zwar ohne Anführungszeichen, aber mit korrekter Quellenangabe. |
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[4.] Pes/Fragment 109 01 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:12 (Kybot) Erstellt: 7. October 2011, 13:04 Drhchc | Fragment, Gesichtet, Hoppe 1970, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 1-6 |
Quelle: Hoppe 1970 Seite(n): 181, Zeilen: 19-24 |
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Durch die organisationsrechtlichen Rechtssätze würden die innerkommunalen Funktionen arbeitsteilig auf die Organe als Pflichtsubjekte verteilt. Die dadurch begründeten Pflichten bestünden gegenüber dem verteilenden Subjekt, also hier der Kommune, selber. Sie sei daher Inhaberin eines Status, weil sich in ihr als Berechtigungssubjekt die Pflichten der Organe bündeln.[539]
[539] Hoppe S. 181. |
Durch die organisationsrechtlichen Rechtssätze werden die Funktionen arbeitsteilig auf die Organe als Pflichtsubjekte verteilt. Die dadurch begründeten Pflichten bestehen gegenüber dem "verteilenden" Subjekt, nämlich der Juristischen Person, so daß diese als Inhaberin eines "Status" erscheint, weil sich in ihr als Berechtigungssubjekt die Pflichten der Organe bündeln. |
Hindemith: Durch den Kontext (Hoppe wird im Titel des Kapitels und im Fliesstext weiter oben genannt) und den Gebrauch des Konjunktivs ist es klar, dass hier Hoppe spricht. |
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[5.] Pes/Fragment 267 04 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot) Erstellt: 10. October 2011, 10:49 Drhchc | Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Lüder 1993, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 267, Zeilen: 4-11 |
Quelle: Lüder 1993 Seite(n): 266, Zeilen: 1.Spalte, 40-47 |
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Controlling
Das Controlling umfasst die koordinierte, ergebnisorientierte Planung, Steuerung und Überwachung in allen Bereichen und Ebenen der Kreisverwaltung bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortlichkeit der Fachdienste. Mit Verwaltungscontrolling ist das Ziel verbunden, durch aufeinander abgestimmte organisatorische und personelle Maßnahmen und instrumentelle Hilfen ein wirtschaftliches und wirksames Verwaltungshandeln zu erreichen. Um diese Funktion wahrnehmen zu können, wird bei allen bedeutenden Planungs- und Entscheidungsprozessen Controlling einbezogen. |
Hinter dem Begriff des Verwaltungscontrolling verbirgt sich also die Idee, durch aufeinander abgestimmte organisatorische Maßnahmen und instrumentelle Hilfen ein wirtschaftliches und wirksames Verwaltungshandeln zu erreichen. Mit anderen Worten: Verwaltungscontrolling ist ein Konzept zur Steuerung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. |
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[6.] Pes/Fragment 033 20 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot) Erstellt: 10. October 2011, 11:05 Drhchc | Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, Pitschas 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 33, Zeilen: 20-23 |
Quelle: Pitschas 1998 Seite(n): 912, Zeilen: |
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Durch die Übertragung von Verantwortung wird auch die Aufsicht und Kontrolle der Leitungsebene verringert, mit der Folge einer größeren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.[81]
[81] Pitchas (sic!), DÖV 1998, 907 (912). |
Denn die Delegation von Verantwortung verringert die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Leitungsebene mit der Folge einer größeren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und "Selbstverwaltung" auf der Ebene der Sachbearbeitung. |
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[7.] Pes/Fragment 030 107 - Diskussion Bearbeitet: 7. May 2012, 20:10 (Marcusb) Erstellt: 13. October 2011, 14:21 Deactivated | DIN69904 2000, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 108-109 |
Quelle: DIN69904 2000 Seite(n): 8, Zeilen: Abschnitt 5.17 |
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Man kann unter Controlling die "Prozesse und Regeln, die innerhalb des
Projektmanagements zur Sicherung des Erreichens der Projektziele beitragen" verstehen. |
5.17 Controlling
Dieses Element umfasst die Prozesse und Regeln, die innerhalb des Projektmanagements zur Sicherung des Erreichens der Projektziele beitragen [...] |
Es stehen zwar Anführungszeichen dort, aber keine Quellenangabe. Dass dieser Satz innerhalb einer Fußnote der Dissertation steht entbindet allerdings nicht von der Pflicht eine Quelle anzugeben. |
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[8.] Pes/Fragment 025 27 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:09 (Kybot) Erstellt: 15. October 2011, 18:58 Deactivated | Banner 1991, Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 25, Zeilen: 27-30 |
Quelle: Banner 1991 Seite(n): 7, Zeilen: |
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Die Steuerung einer Kommune müßte jedoch von einer klaren Abschichtung der Verantwortung von Rat und Verwaltung geprägt sein, wobei der Rat die Ziele setzen und ihre Erreichung kontrollieren solle, die Ausführungsverantwortung aber eindeutig der Verwaltung obliege.[18]
[18] Banner, VOP 1/1991, 6 (7). |
Das Steuerungsmodell des Dienstleistungsunternehmens Kommunalverwaltung muß von einer klaren Verantwortungsabschichtung zwischen Rat und Verwaltung geprägt sein, wobei der Rat die Ziele setzen und ihre Erreichung kontrollieren, die Ausführungsverantwortung aber unzweideutig der Verwaltung überlassen muß. |
Kein Plagiat, da der Konjunktiv die Gedankenübernahme offenlegt. banner wird auf derselben Seite oben auch als Sprecher eindeutig identifiziert. |
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[9.] Pes/Fragment 175 03 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot) Erstellt: 18. October 2011, 00:49 Plaqueiator | Fragment, Gesichtet, KeinPlagiat, Oebbecke 2000, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 175, Zeilen: 3-6 |
Quelle: Oebbecke 2000 Seite(n): 26, Zeilen: Sp. 1,1-4 |
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Nur durch die
Konzentration dieser Aufgaben auf eine Person oder auf wenige Personen, wie z.B. bei einem Vorstand einer Aktiengesellschaft, kann die Komplexität der Aufgabenerfüllung bewältigt werden. |
[Dazu bedarf es eines Verwaltungs-]apparats, der nicht durch eine vielköpfige
Vertretung, sondern durch eine einzelne Person oder ein kleines Gremium [9] geleitet wird. |
die paraphrasierte Fortsetzung der Übernahme nach der Komplettübernahme der Seite 25 der Quelle. |
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